Eine Scheidung ist nicht nur eine emotional sehr aufreibende Sache. Auch viele rechtliche Fragen müssen geklärt werden. So wird eine Scheidung oft zu einem unübersichtlichen bürokratischen Akt und nicht selten zieht sich der Rechtsstreit über lange Zeit hin. In der Regel müssen irgendwann Anwälte beauftragt werden, denn gerade bei Sachgütern wie einem gemeinsamen Haus wird die Rechtslage für den Laien schnell unübersichtlich.
Wem gehört das Haus bei Alleineigentum?
Ist das Haus im Alleineigentum von einem der Ehepartner, so geht das Eigentumsrecht an dieser Stelle vor anderen Einwänden vor. Das Eigentum verbleibt bei demjenigen, dem es bisher gehört hat. Der Ehepartner bringt hier oft den Einwand vor, es sei eigenes Geld in das Haus hineingesteckt worden und das Haus müsse deshalb nun beiden gehören. Investitionen reichen aber nicht aus, um das Alleineigentum aufzulösen. Möglich ist eventuell ein Verlustausgleich für den Ehepartner, dem das Haus nicht gehört, der nach Grundsätzen der Rückabwicklung gehandhabt wird. Gibt es Ausnahmen? Ja, es gibt tatsächlich eine Ausnahme von dieser Regel. Für diese Ausnahme muss der Ehepartner, dem das Haus nicht gehört, bei der Scheidung beantragen, dass er das Haus zur Nutzung zugewiesen bekommt. Was bedeutet dies und wann ist dies möglich? In einem solchen Fall dürfte der Ehepartner in dem Eigentum des anderen Ehepartners weiter wohnen bleiben, aber nur, wenn er nachweisen kann, dass es nicht möglich ist für die Kinder und ihn selbst einen angemessenen Wohnraum zu finden. Aber: An den eigentlichen Eigentumsverhältnissen ändert sich auch in diesem Fall nichts. Solche komplizierten Rechtslagen führen dazu, dass bei einer Scheidung oft Scheidungskosten in nicht unerheblichen Maß anfallen.
Wer bekommt das Haus bei gemeinsamem Eigentum?
Haben beide Eheleute gleichermaßen ein Eigentumsrecht am Haus und sind somit beide Miteigentümer, geht das Haus nicht automatisch an einen der beiden über und es kann auch kein alleiniges Eigentum beantragt werden. In diesem Fall müssen sich die Eheleute in irgendeiner Form einigen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie einigen sich auf einen Eigentümer
Die einfachste Lösung ist meist, wenn ein Ehepartner den anderen auszahlt und so das alleinige Eigentum erwirbt. Dann muss nicht weiter darüber nachgedacht werden, wie mit dem Haus weiter verfahren wird, da einfach einer ab jetzt die Entscheidungen treffen kann.
- Das Haus wird verkauft
Auch eine Methode, bei der meist beide Parteien gleich (un)zufrieden sind, ist der Verkauf des Hauses. Bei Miteigentümerschaft wird der Gewinn unter beiden Parteien aufgeteilt und somit muss sich danach um nichts mehr weiter gekümmert werden.
- Das Haus verbleibt im beiderseitigen Besitz
Können sich die Eheleute nicht einigen, was mit dem Haus passieren soll, ändert dies nichts an der Miteigentümerschaft. Wird das Haus nicht auf einen übertragen oder verkauft, gehört es weiterhin beiden. Das Scheidungsrecht ändert an dieser Stelle nichts am Eigentumsrecht.